Covid-19 - Basismaßnahmenverordnung gültig bis einschl. 16. April 2022
Laut der aktuell gültigen COVID-19-Basismaßnahmenverordnung haben in den Betriebsstätten der AVB Kultur & Freizeit GmbH folgende Maßnahmen bis zum Ablauf des 16. April 2022 Gültigkeit:
- In der Johann Pölz-Halle gilt - ab Betretung des Gebäudes - FFP2-Maskenpflicht. Die Tragepflicht besteht gilt auch während der Veranstaltungen am Sitzplatz.
- In den Badeanlagen (Naturbad Amstetten und Heidebad Hausmening) gilt in geschlossenen Räumen FFP2-Maskenpflicht. Ausnahme: Feuchträume